DEUTSCHLAND - Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO)

Geändert am: Mo, 28 Apr, 2025 um 12:15 NACHMITTAGS

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Im Rahmen der Bemühungen Deutschlands zur Modernisierung und Sicherung digitaler Point-of-Sale (POS)-Systeme schreibt Paragraph 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) vor, dass Unternehmen ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme (z. B. Kassen, POS-Systeme) elektronisch über das ELSTER-Portal an die Steuerbehörden melden müssen.

Dies gilt für alle Systeme, die der KassenSichV-Verordnung unterliegen und eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden.

Was ist erforderlich?

Unternehmen müssen den Steuerbehörden jedes Mal melden, wenn sie:

  • Ein neues POS-/Kassensystem in Betrieb nehmen
  • Ein bestehendes System ersetzen, ändern oder außer Betrieb nehmen

Dies erfolgt über das offizielle Formular "Mitteilung über die Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme", das in "Mein ELSTER" (https://www.elster.de) verfügbar ist.

Frist für die Meldung

Die anfängliche Meldefrist ist der 31. Juli 2025 für Systeme, die bereits vor dem 1. Januar 2024 in Gebrauch waren.

Danach müssen alle neuen Systeme innerhalb eines Monats nach Installation oder Änderung gemeldet werden.

Wo ist die Meldung einzureichen?

Die Meldung muss elektronisch über folgendes Portal eingereicht werden: Mein ELSTER Portal

Informationen, die Sie angeben müssen

Beim Ausfüllen des ELSTER-Formulars müssen Sie detaillierte Informationen zu jedem System und seiner TSE angeben, einschließlich:

PflichtfeldBeschreibungSo erfassen Sie die erforderlichen Informationen
Steuernummer des UnternehmensDie Steueridentifikationsnummer Ihres Unternehmens (Steuernummer)Manuell eingeben
Art des eAs (Art des eAs)Art des elektronischen Aufzeichnungssystems Eingeben: Computergestützte PC-Kassensysteme
Name des eAs (Software des eAs)Der Name des POS-Systems Eingeben: Clock Software
Version des eAs (Software-Version des eAs)Die Version des POS-SystemsLeer lassen
Seriennummer des eAs (Seriennummer des eAs / Software-App)Eindeutige Geräte- oder Softwareinstanz-IDEingeben: "ERS" + Wert aus German Fiscalization Settings V2 > Additional Details > TSS (Beispiel: ERS grcebt0e-911d-4ff9-98f4-13ef8a237469)
Hersteller (Hersteller des eAs)Hersteller des POS Eingeben: Klok AD
Modell des eAs (Modell des eAs)Das Modell des POS-SystemsEingeben: Clock PMS+ / Clock POS
TSE-Typ (Art / Bauform der TSE)Hardware, Cloud oder integriertAuswählen: Cloud
TSE-Hersteller (Seriennummer der TSE)Name des TSE-Anbieters (z. B. Swissbit, D-Trust)Eingeben: fiskaly GmbH
TSE-Seriennummer (Seriennummer der TSE)Eindeutige Kennung der TSE- Clock PMS+: KopierenSie von Einstellungen > Alle Einstellungen > ALTE VERSION > Fiskalisierung > Deutsche Fiskalisierungseinstellungen V2 > Zusätzliche Details > TSS
- Clock POS:KopierenSie von Verwaltung > Fiskalisierung > Deutsche Fiskalisierungseinstellungen V2 > Zusätzliche Details > TSS
TSE-Zertifikat (BSI-Zertifizierungs-ID)Informationen zum digitalen Zertifikat

 ➤- Clock PMS+: Exportiert von Einstellungen > Alle Einstellungen > ALTE VERSION > Fiskalisierung > Deutsche Fiskalisierungseinstellungen V2 > Zusätzliche Details > Zertifikate

- Clock POS: Exportiert von Verwaltung > Fiskalisierung > Deutsche Fiskalisierungseinstellungen V2 > Zusätzliche Details > Zertifikate

TSE-Aktivierung (Inbetriebnahme / Aktivierung der TSE)Datum, an dem Ihre Fiskaly-Schnittstelle aktiviert wurdeGeben Sie das Datum ein, an dem die TSE aktiviert wurde
Datum der Anschaffung (Anschaffung des eAs)

Datum, an dem Sie den Vertrag für das System unterzeichnet haben

Geben Sie das Datum ein, an dem Sie den Vertrag für Clock PMS+ / Clock POS unterzeichnet haben
Datum der Inbetriebnahme (Inbetriebnahme des eAs)Datum, an dem das System in Betrieb genommen wurde

Geben Sie das Datum ein, an dem Sie mit der Nutzung von Clock PMS+ / Clock POS begonnen haben

Datum der Außerbetriebnahme (Außerbetriebnahme des eAs) (falls zutreffend)Wenn das System abgeschaltet wurdeGeben Sie das Datum ein, an dem Sie die Nutzung von Clock PMS+ / Clock POS eingestellt haben

Brauchen Sie Hilfe?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Angaben Sie machen sollen oder wo Sie die Daten in Ihrem System finden, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Frist vom 31. Juli 2025 einzuhalten und die Gesetze zur Finanzberichterstattung einzuhalten.

Darüber hinaus finden Sie das offizielle Handbuch des Bundesfinanzministeriums HIER.

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