Im Rahmen der Bemühungen Deutschlands zur Modernisierung und Sicherung digitaler Point-of-Sale (POS)-Systeme schreibt Paragraph 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) vor, dass Unternehmen ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme (z. B. Kassen, POS-Systeme) elektronisch über das ELSTER-Portal an die Steuerbehörden melden müssen.
Dies gilt für alle Systeme, die der KassenSichV-Verordnung unterliegen und eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden.
Was ist erforderlich?
Unternehmen müssen den Steuerbehörden jedes Mal melden, wenn sie:
- Ein neues POS-/Kassensystem in Betrieb nehmen
- Ein bestehendes System ersetzen, ändern oder außer Betrieb nehmen
Dies erfolgt über das offizielle Formular "Mitteilung über die Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme", das in "Mein ELSTER" (https://www.elster.de) verfügbar ist.
Frist für die Meldung
Die anfängliche Meldefrist ist der 31. Juli 2025 für Systeme, die bereits vor dem 1. Januar 2024 in Gebrauch waren.
Danach müssen alle neuen Systeme innerhalb eines Monats nach Installation oder Änderung gemeldet werden.
Wo ist die Meldung einzureichen?
Die Meldung muss elektronisch über folgendes Portal eingereicht werden: Mein ELSTER Portal
Informationen, die Sie angeben müssen
Beim Ausfüllen des ELSTER-Formulars müssen Sie detaillierte Informationen zu jedem System und seiner TSE angeben, einschließlich:
Pflichtfeld | Beschreibung | So erfassen Sie die erforderlichen Informationen |
Steuernummer des Unternehmens | Die Steueridentifikationsnummer Ihres Unternehmens (Steuernummer) | ➤ Manuell eingeben |
Art des eAs (Art des eAs) | Art des elektronischen Aufzeichnungssystems | ➤ Eingeben: Computergestützte PC-Kassensysteme |
Name des eAs (Software des eAs) | Der Name des POS-Systems | ➤ Eingeben: Clock Software |
Version des eAs (Software-Version des eAs) | Die Version des POS-Systems | ➤ Leer lassen |
Seriennummer des eAs (Seriennummer des eAs / Software-App) | Eindeutige Geräte- oder Softwareinstanz-ID | ➤ Eingeben: "ERS" + Wert aus German Fiscalization Settings V2 > Additional Details > TSS (Beispiel: ERS grcebt0e-911d-4ff9-98f4-13ef8a237469) |
Hersteller (Hersteller des eAs) | Hersteller des POS | ➤ Eingeben: Klok AD |
Modell des eAs (Modell des eAs) | Das Modell des POS-Systems | ➤ Eingeben: Clock PMS+ / Clock POS |
TSE-Typ (Art / Bauform der TSE) | Hardware, Cloud oder integriert | ➤ Auswählen: Cloud |
TSE-Hersteller (Seriennummer der TSE) | Name des TSE-Anbieters (z. B. Swissbit, D-Trust) | ➤ Eingeben: fiskaly GmbH |
TSE-Seriennummer (Seriennummer der TSE) | Eindeutige Kennung der TSE | ➤- Clock PMS+: KopierenSie von Einstellungen > Alle Einstellungen > ALTE VERSION > Fiskalisierung > Deutsche Fiskalisierungseinstellungen V2 > Zusätzliche Details > TSS - Clock POS:KopierenSie von Verwaltung > Fiskalisierung > Deutsche Fiskalisierungseinstellungen V2 > Zusätzliche Details > TSS |
TSE-Zertifikat (BSI-Zertifizierungs-ID) | Informationen zum digitalen Zertifikat | ➤- Clock PMS+: Exportiert von Einstellungen > Alle Einstellungen > ALTE VERSION > Fiskalisierung > Deutsche Fiskalisierungseinstellungen V2 > Zusätzliche Details > Zertifikate - Clock POS: Exportiert von Verwaltung > Fiskalisierung > Deutsche Fiskalisierungseinstellungen V2 > Zusätzliche Details > Zertifikate |
TSE-Aktivierung (Inbetriebnahme / Aktivierung der TSE) | Datum, an dem Ihre Fiskaly-Schnittstelle aktiviert wurde | ➤ Geben Sie das Datum ein, an dem die TSE aktiviert wurde |
Datum der Anschaffung (Anschaffung des eAs) | Datum, an dem Sie den Vertrag für das System unterzeichnet haben | ➤ Geben Sie das Datum ein, an dem Sie den Vertrag für Clock PMS+ / Clock POS unterzeichnet haben |
Datum der Inbetriebnahme (Inbetriebnahme des eAs) | Datum, an dem das System in Betrieb genommen wurde | ➤ Geben Sie das Datum ein, an dem Sie mit der Nutzung von Clock PMS+ / Clock POS begonnen haben |
Datum der Außerbetriebnahme (Außerbetriebnahme des eAs) (falls zutreffend) | Wenn das System abgeschaltet wurde | ➤ Geben Sie das Datum ein, an dem Sie die Nutzung von Clock PMS+ / Clock POS eingestellt haben |
Brauchen Sie Hilfe?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Angaben Sie machen sollen oder wo Sie die Daten in Ihrem System finden, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Frist vom 31. Juli 2025 einzuhalten und die Gesetze zur Finanzberichterstattung einzuhalten.
Darüber hinaus finden Sie das offizielle Handbuch des Bundesfinanzministeriums HIER.